Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG PRISMA, Aachener Straße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung

Die Regierung gewährt der  VoG PRISMA, Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz für das Jahr 2018 einen Zuschusses in Höhe von 208.127,00 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Die VoG PRISMA ist eine psycho-soziale Beratungsstelle für Frauen in verschiedenen Krisensituationen. Die Angebote richten sich in erster Linie an Frauen. Spezifische Angebote, wie z.B. im Bereich der Sexual- und Verhütungsberatung müssen auch Jungen und Männern zugänglich sein.

Die einzelnen Angebote im Überblick:

Beratung (Konflikt-, Juristische Beratung, Sexual- und Verhütungsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung);

Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit;

Psychotherapie;

Frauenfluchthaus;

Gruppenbegleitung und Opferbetreuung.

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 vom 21. April 2016, zuletzt abgeändert durch den 2. Nachtrag vom 7. Dezember 2017 sieht für das Jahr 2018 eine Subvention in Höhe von 208.127,00 EUR an die VoG PRISMA vor.

Im Zuge der Umsetzung des Rahmenabkommens 2016-2019 für den NKS erhält  die VoG PRISMA ab 2017 eine Anpassung des Personalzuschusses.

Zudem erhält die VoG PRISMA bedingt durch die BVA-Reform ab 2018 eine Ausgleichs-zahlung für ihr Personal.

Diese beiden Anpassungen fließen in den Jahreszuschuss für 2018 an die VoG PRISMA ein und erforderten eine Abänderung des GFV 2016-2019.

Der o.e. Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2018, OB 50, Pr. 15, Zuw. 33.01.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 8. Januar 2018 liegt vor.

5.   Rechtsgrundlagen

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105 sowie das Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, Artikel 12;

GFV vom 21. April 2016, zuletzt abgeändert durch den 2. Nachtrag vom 7. Dezember 2017 , zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG PRISMA für die Jahre 2016–2019;

Rahmenabkommen 2016-2019 vom 15. September 2016 für den nicht-kommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Erlass vom  28. September 2017, zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen, Artikel 3, zur Abänderung von Artikel 7 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 21. Dezember 2006 und vom 13. November 2014.

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG PRISMA, Aachener Straße 81 in 4700 Eupen für das Jahr 2018