Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2018 und 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2018 und 2019.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Artikel 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und medizinischen Prävention ist vorgesehen, dass die Regierung auf Grundlage eines Gutachtens des Beirates für Gesundheitsförderung alle zwei Jahre die inhaltlichen Schwerpunkte festlegt.

Der Gesundheitsförderung liegt ein Konzept zugrunde, das die Regierung per Erlass am 23. März 2017 verabschiedet hat.

Der zuständige Fachbereich des Ministeriums hat Themenvorschläge für die Jahre 2018-2019 ausgearbeitet.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales hat den Beirat für Gesundheitsförderung am 13. Oktober 2017 damit beauftragt, aufgrund der Vorschläge ein Gutachten zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte für die Gesundheits-förderung der Jahre 2018 und 2019 zu erstellen.

Der  Beirat hat am 14. Dezember 2017 ein positives Gutachten hierzu erstellt und weitere Vorschläge zur Umsetzung  beispielsweise in bestimmten Zielgruppen definiert.

Nachfolgende Schwerpunkte werden somit  definiert:

Querschnittsthema: Gesundheitskompetenz.

Schwerpunkt: Kompetenzentwicklung im Bereich Gesundheit fördern, damit der Bürger im Alltagsleben für seine Gesundheit sorgen kann und in der Lage ist, gesunde und mündige Entscheidungen zu treffen.

Thema Ernährung:

Schwerpunkte:

Konsum von versteckten Fetten, Zucker und ungesunden Alternativen wie Zusatzstoffe reduzieren, die vor allem durch vermeintlich gesunde Lebensmittel aufgenommen werden;

Verzehr von mehr Obst und Gemüse fördern.

Thema Bewegung:

Schwerpunkt: Zielgruppenspezifische Bewegung im Alltag, gemäß der Empfehlungen der WHO in der Bevölkerung fördern.

Thema Psychische Gesundheit:

Schwerpunkt: De-Stigmatisierung und Sensibilisierung zum Thema psychische Gesundheit in den verschiedenen Lebenswelten und die Vermittlung von Strategien, die die psychische Gesundheit erhalten u.a. zur Prävention des Burnout Syndroms und Depressionen.

Suchtprävention

Schwerpunkte:

Verringern des übermäßigen Alkoholkonsum, definiert als Konsum bei Frauen von mehr als 14 Einheiten Alkohol pro Woche und Konsum bei Männern von mehr als 21 Einheiten pro Woche; wobei eine Einheit zirka 10 g Alkohol entspricht.

Reduzieren des Rauschtrinkens vor allem bei Jugendlichen, definiert als das Konsumieren von mehr als 6 Einheiten Alkohol pro Gelegenheit in weniger als zwei Stunden;

Thema Impfungen

Schwerpunkt: Verbesserung der allgemeinen Durchimpfungsrate in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, gemäß der europäischen Empfehlungen zur Ausrottung von ansteckenden Krankheiten.

Umwelt und Gesundheit

Schwerpunkt: Ausreichender Schutz vor der Sonne und Hitze fördern vor allem. durch die  Prävention des malignen Melanoms und von Hitzeschäden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Verabschiedung sind keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Beirates für Gesundheitsförderung vom 14. Dezember 2017 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 2 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.