Sitzung vom 2. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Schülerbeförderungskosten in Höhe von 1.075.000 Euro

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den Schülerbeförderungskosten in Höhe von 1.075.000 Euro.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Erziehungsberechtigten haben für ihr Kind ein Recht auf freie Schulwahl. Dabei können sie wählen zwischen einer Schule des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Unterrichtswesens, des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens, des freien subventionierten konfessionellen oder nicht-konfessionellen Unterrichtswesens oder des pluralistischen Unterrichtswesens.

Durch die Schülerbeförderung sorgt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Grund- und Sekundarschulwesen in erster Linie dafür, dass Schüler, die in einer bestimmten Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Unterrichtswesens wohnen, zu dieser Schule befördert werden. Die Gemeinschaft beteiligt sich in diesem Fall an den Kosten, die den Erziehungsberechtigten für diese Beförderung entstehen: die Erziehungsberechtigten übernehmen eine Eigenbeteiligung, der Restbetrag wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft getragen.

Durch vorliegenden Erlass werden im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Mittel gebunden, die zur Bezahlung privater Busunternehmen bzw. zur Begleichung der Unkosten eigener Busse im Rahmen der Schülerbeförderung nötig sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Auszahlung in Höhe von 1.075.000 € wird über die Zuweisung 30.12.12.11 des Haushaltes 2018 getätigt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26. Januar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 15. Juli 1983 zur Schaffung eines Nationalen Dienstes für Schülerbeförderung.

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des all­ge­meinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haus­haltsjahr 2018.

Erlass der Regierung vom 19. Mai 1999 zur Ausführung von Artikel 24 des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie die allgemeinen pädagogischen Bestimmungen für die Regelschulen.