Sitzung vom 2. Februar 2018

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Belgischen Rundfunk 2015-2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Belgischen Rundfunk für den restlichen Förderzeitraum 2018-2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen. 

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Für das Jahr 2017 war bereits eine Anpassung an den Index der Lebenshaltungskosten vorgesehen. Die Regierung hatte in ihrer Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen, die Funktionssubvention des Belgischen Rundfunks  Vereinigungen im Jahr 2017 um 2,25 Prozent zu erhöhen. (MIT/19.07.2016/OP/053).

Dies betrifft auch den Geschäftsführungsvertrag mit dem Belgischen Rundfunk (BRF) vom 24.11.2015.

Für die Jahre 2018 und 2019 wird die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt.

Der im Geschäftsführungsvertrag aufgeführte Zuschuss muss entsprechend angepasst werden. Die im Kapitel „Finanzen“ des Geschäftsführungsvertrages 2015-2019 aufgeführte Tabelle wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Haushaltsjahr                       Euro

2016                          5.572.000

2017                          5.697.000

2018                          5.769.000

2019                           5.842.000

3. Finanzielle Auswirkungen:

Dies betrifft auch den Geschäftsführungsvertrag mit dem Belgischen Rundfunk (BRF) vom 24.11.2015. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die jährliche Erhöhung auf 1,25 % begrenzt. Der im Geschäftsführungsvertrag aufgeführte Zuschuss muss entsprechend angepasst werden.

Die Förderung des Belgischen Rundfunks erfolgt über OB 40 - Programm 15, Zuweisung 41.41. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt. Im Haushalt 2018 ist eine Gesamtsumme von 5.769.000 Euro  vorgesehen. Es ist geplant die im Geschäftsführungsvertrag aufgeführten Mittel in Höhe von 5.712.000 EUR anzuweisen und nach dem Nachtrag  die Restsumme von 57.000 Euro auszuzahlen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom  1. Februar 2018  liegt vor.

Das Gutachten des Haushaltsministers vom  1. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

6. Anlage:

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung und dem Belgischen Rundfunk  2015-2019 vom 24. November 2015

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung und dem Belgischen Rundfunk .