Sitzung vom 2. Februar 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und beschließt, ihn dem Basiskonzertierungsausschuss vorzulegen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und der damit einhergehenden Erweiterung der Aufgaben um die der Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe sowie die der Mobilitätshilfen spiegelt der bisher noch anwendbare Stellenplan der Dienststelle für Personen mit Behinderung vom 16.07.2015 die Personalsituation der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben nicht mehr wider. Deshalb ist eine Aktualisierung des Stellenplans erforderlich.

Im Stellenplan der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben werden:

in der Stufe I:

im Dienstgrad Geschäftsführender Direktor eine Stelle

in den Dienstgraden Referent/Beigeordneter Berater/Berater insgesamt acht Stellen

in den Dienstgraden Pädagogischer Referent/beigeordneter pädagogischer Berater/pädagogischer Berater insgesamt zwölf Stellen

vorgesehen;

in der Stufe II+:

in den Dienstgraden Psycho-medizinisch-sozialer Assistent/Psycho-medizinisch-sozialer Hauptassistent/ Erster psycho-medizinisch-sozialer Assistent insgesamt fünfundzwanzig Stellen

in den Dienstgraden Sozialarbeiter/Hauptsozialarbeiter/Erster Sozialarbeiter insgesamt eine Stelle

in den Dienstgraden Assistent/Hauptassistent/Erster Assistent insgesamt sechs Stellen

vorgesehen;

Alle Mitarbeiter mit einem Diplom mit sozialpädagogischer Ausrichtung in der Stufe II+ werden in der Laufbahn des psycho-medizinisch-sozialen Assistenten vorgesehen, da ihre Tätigkeiten unabhängig ihres Diploms vergleichbarer Natur sind. Eine Ausnahme bildet eine im Stellenplan vorgesehene Stelle in der Laufbahn des Sozialarbeiters, da dies die Stelle eines Mitarbeiters ist, der als Sozialarbeiter beamtet ist. Diese Stelle wird gestrichen, sobald der Stelleninhaber einen anderen Dienstgrad einnimmt, den Dienst endgültig verlässt oder in den Ruhestand versetzt wird.

in der Stufe II:

in den Dienstgraden Sachbearbeiter/Hauptsachbearbeiter/Erster Sachbearbeiter insgesamt neun Stellen vorgesehen

in der Stufe III:

in den Dienstgraden Sekretär/Hauptsekretär/Erster Sekretär insgesamt fünf Stellen vorgesehen.

Insgesamt sieht der Stellenplan der Dienststelle somit 67 Stellen vor.

Mit dem Erlass zur Festlegung des neuen Stellenplans wird der Erlass der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung des neuen Stellenplans an sich hat keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen erst bei Besetzung der Stellen, der eine Offenerklärung der Stellen vorausgeht.

4. Gutachten:

Der Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2017 dem Vorschlag zur Festlegung des Stellenplans zugestimmt.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1;