Sitzung vom 2. Februar 2018

Konvention zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte zur Finanzierung der Tätigkeiten im Jahre 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Konvention zur Finanzierung der Tätigkeiten der V.o.G. Zentrum für Ostbelgische Geschichte für das Jahr 2018.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 24. November 2014 wurde die V.o.G Zentrum für Regionalgeschichte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gegründet.

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der historischen Forschungsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

Hierzu gehören alle Maßnahmen, die die Sicherung von Quellen aller Art unterstützen, die Aufarbeitung, Darstellung oder Publikation (schriftlich, audiovisuell, digital oder jede andere Ausdrucksform), die Vermittlung von historischen Forschungsergebnissen, die Koordinierung der Geschichtsarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwischen allen direkt und indirekt betroffenen Akteuren sowie die regionale, überregionale und internationale Zusammenarbeit mit anderen historischen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Gemäß Konvention werden für das Jahr 2018 folgende 3 Projekte durchgeführt:

Band 4 – Regionalgeschichte in der DG (Fertigstellung in 2019)

Filmische Zeitzeugensicherung

Erfassung, Sicherung und Digitalisierung von Quellen

Pflege und zum Ausbau der Webpräsenz

Jubiläum „100 Jahre Ostbelgien“

Ausstellung

Erstellung einer Geschäftsordnung

Die Konvention dient ferner als Finanzierungsgrundlage der V.o.G. in 2018.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zu Lasten des Organisationsbereiches 20, Programm 13, Zuweisung 33.12, „Subventionen im Bereich der Regionalgeschichte“, des Haushaltsjahres 2018 werden durch vorliegende Konvention Mittel in einer Gesamthöhe von 138.000,- Euro zur Finanzierung der V.o.G. vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26. Januar 2018  liegt vor.

 

5. Rechtsgrundlage:

 

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018