Sitzung vom 15. Februar 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern : BVA-Antrag der VoG Dabei (0979)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Dabei für die Laufzeit vom 1. Februar 2018 bis 31. Dezember 2018 eine halbzeitige BVA-Stelle der Kategorie B für die Mitarbeit im Secondhand Geschäft.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Dabei hat am 1. Dezember 2017 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. Die VoG Dabei beantragt eine halbzeitige BVA-Stelle der Kategorie B als Ersatz für eine Mitarbeiterin, die im Rahmen von SINE beschäftigt wurde und ab dem 1. Februar 2018 ihre Pension antritt.

Die beantragte Halbzeitstelle soll auf zwei bereits im Rahmen von BVA beschäftigte Mitarbeiterinnen verteilt werden.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

Es liegt sowohl ein positives Gutachten vom Fachbereich Beschäftigung als auch vom Fachbereich Familie und Soziales vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit 6.971,- EUR maximal belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Aufgrund von Artikel 29 Nummer 6 des Erlasses vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Finanzinspektors nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert..