Sitzung vom 15. Februar 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören :

die kommunalen Integrationsbeauftragten;

ein Vertreter des Referenzzentrums;

ein Vertreter der Träger der im Rahmen des vorliegenden Dekrets geförderten Kurse;

zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens einer Migrant ist;

ein Vertreter der ÖSHZ;

ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Rat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

 ein Vertreter des für Integration zuständigen Ministers;

ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

ein Vertreter des Arbeitsamts der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Die Mitglieder des Beirats werden für eine Mandatsdauer von fünf Jahren von der Regierung bestellt.

Ausgehend von den eingereichten Vorschlägen werden durch vorliegenden Erlass die Mitglieder des Rates bestellt. Für die Vertretung der Zivilgesellschaft gingen 6 Bewerbungen ein (Herr Ferdy Leusch, Herr Faruk Akalan, Herr Achim Meyer, Frau Muriel Vaessen, Frau Gitte Kohl, Frau Sarah Lazarus). Aufgrund der Geschlechteraufteilung gemäß des Dekrets vom 3. Mai 2004 und der Bewerbungen werden Herr Ferdy Leusch als Vertreter und Frau Muriel Vaessen als Ersatzvertreterin vorgeschlagen.

In Anwendung des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an. Auch wenn für einige Organisationen nur Frauen vorgeschlagen wurden, da die Vertretung durch einen Mann nicht gewährleistet werden konnte, wird diese Bedingung mit vorliegender Bestellung erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Beirats haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Zudem stehen dem Beirat Mittel für verschiedene Aktionen bereit.

Im Jahr 2018 entstehen dadurch schätzungsweise Kosten in Höhe von 2.500 Euro.

Die entsprechenden Mittel sind im OB 50, Pr. 15, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt, Artikel 22 §3