Sitzung vom 1. März 2018

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die VoG. Eastbelgica

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG. Eastbelgica, mit Sitz Obere Rottergasse 47 in 4700 Eupen, zur ausschließlichen Finanzierung ihres Umlaufkapitals ein zinsloses Darlehen in Höhe von 1.250,- Euro (eintausendzweihundertfünfzig) und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen. 

Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Im Oktober 2016 sind im Rahmen einer Konzertveranstaltung des Streichensembles

Eastbelgica (VoG) vier Kameras des Offenen Kanals, die das Ensemble bei letzterem

ausgeliehen hatte, gestohlen worden.

Sowohl die Versicherung des Ensembles Eastbelgica als auch die des Offenen Kanals erklären, nicht für einen solchen Schaden aufzukommen. Die durch das Ensemble zu begleichende

Summe zum Schadensersatz beläuft sich auf 3.000€. Allerdings, ist das erst vier Jahre alte Ensemble zur Zeit nicht in der Lage, den kompletten Betrag von 3000€ auf einmal zu bezahlen.

Der Verwaltungsrat des Ensembles bittet die Deutschsprachige Gemeinschaft um einen zinslosen Überbrückungskredit in Höhe von 1.250,- Euro, um die Schadenssumme von 3.000,- Euro an den Offenen Kanal entrichten zu können.

Konkret präsentiert sich die Lage wie folgt :

Das Ensemble ist in der Kategorie 1 eingestuft, d.h. es hat Anrecht auf zwei Auftritte

pro Jahr mit einer Bezuschussung von jeweils 627€. Die nächste Einstufung findet 2019 statt.

Die VoG erwartet also noch während zwei Jahren garantierte Einnahmen von jeweils 1.254,- Euro pro Jahr, mit denen sie das Darlehen zurückerstatten kann.

Die nächste Zuschusszahlung erfolgt gegen Ende Februar, so dass das Ensemble die Entschädigungszahlung in Höhe von 3.000 Euro aus Eigenmittel in Höhe von 1.750 Euro und aus dem vorliegenden Darlehen in Höhe von 1.250 Euro leisten kann.

Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des zinslosen Darlehens erfolgt in einer Zahlung von 1.250,- Euro auf das Konto der VoG. Eastbelgica Nr. BE90 7390 1632 8232 nach Unterzeichnung des Vertrags.

Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer Zahlung in Höhe des Gesamtbetrags von 1.250,- Euro auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 nach Erhalt des Einstufungszuschusses 2019 durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, spätestens bis zum 31. März 2019.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs –und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2018 eingetragen sind.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dkret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft