Sitzung vom 1. März 2018

Bezeichnung des für die Koordinierung der Aktivitäten zuständigen Vertreters der Deutschsprachigen Gemeinschaft in der gemeinsamen Kommission für die Zusammenarbeit zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Markus Krings als für die Koordinierung der Aktivitäten zuständigen Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in die gemeinsame Kommission für die Zusammenarbeit zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht in Kapitel III über den Ausschuss für die Zusammenarbeit und die Koordinierung der Durchführung (sog. Kommission 10.55) vor, dass jede Regierung unter ihren Vertretern beim Ausschuss für Zusammenarbeit einen Delegierten bestimmt, der mit der ständigen Koordinierung der Aktivitäten beauftragt wird (Artikel 11).

Aus logistischen Gründen wird die Funktion des Vertreters in o. e. Angelegenheit in der Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Brüssel angesiedelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12. April 1995