Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Wahlverrichtungen im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses über die Wahlverrichtungen im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

In Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, welches am 23. Oktober 2017 per Dekret gebilligt wurde, werden verschiedene der im Kodex vorgesehenen Regierungsermächtigungen gemeinsam von der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeführt.

Der Erlass der Regierung über die Wahlverrichtungen im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet ist eine Anpassung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 über die Wahlverrichtungen im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialwahlen. So wurden die Bestimmungen zur automatisierten Wahl durch Bestimmungen zur elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung ersetzt. Des Weiteren wurden alle Bestimmungen, welche ausschließlich die Provinzialratswahlen betrafen, sowie alle Bestimmungen zur Papierwahl gestrichen.

In der Anlage des Erlasses werden folgende Muster festgelegt:

Muster 1: Wortlaut der Anweisungen für die Wähler
Die Anweisungen wurden dahingehend angepasst, dass sie nun der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung entsprechen.

Muster 2: Wahlaufforderung für die Wahlen der Provinzial- und Gemeinderäte für belgische Wähler
Aufgrund der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung gelten längere Öffnungszeiten für die Wahlbüros.

Muster 3: Wahlaufforderung für die Wahl der Gemeinderäte für europäische und nicht-europäische Wähler
Siehe Muster 2.

Muster 4: Wortlaut auf der Rückseite der Wahlaufforderungen
Der Wortlaut wurde dahingehend angepasst, dass er nun der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung entspricht. Zusätzlich wurde die Bestimmung zur Einsicht der Erklärungen zu den Wahlausgaben durch die Wähler hinzugefügt.

Muster 5: Vollmachtsformular

Muster 6: Bescheinigung des Bürgermeisters - Vollmacht bei einem Auslandsaufenthalt aus Gründen, die keine beruflichen Gründe sind

Muster 7: Antrag auf Begleitung
Die Frist zum Einreichen eines Antrags auf Begleitung wurde bis zum Tag vor der Wahl verlängert.

Muster 8: Antrag auf Ausstellung von Ausfertigungen oder Abschriften des Wählerregisters an eine politische Partei
Der Verweis auf die Nationalregisternummer auf den Ausfertigungen oder Abschriften des Wählerregisters wurde entfernt.

Muster 9: Antrag auf Ausstellung von Ausfertigungen oder Abschriften des Wählerregisters an einen Kandidaten
Siehe Muster 8.

Muster 10: Liste der Mitglieder des Wahlvorstands zwecks Zahlung der Anwesenheitsgelder

Muster 11: Rückerstattung der Fahrtkosten an die Mitglieder des Wahlvorstands

Muster 12: Rückerstattung der Fahrtkosten an die Wähler

Muster 13: Forderungsanmeldung betreffend die Vergütungen für außerordentliche Leistungen der Mitglieder der Kreis- und Kantonsvorstände

Muster 14: Bescheinigung zur Begründung der Notwendigkeit einer Aufgabe im Wahlverfahren (dem Muster 13 beifügen)

Muster 15: Forderungsanmeldung betreffend die tatsächlichen Ausgaben der Wahlvorstände

Muster 16a: Tabelle mit der Zusammensetzung des Kantonvorstands

Muster 16b: Tabelle der Zusammensetzung des Gemeindevorstands und der Wahlbürovorstände der Gemeinde

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die im Erlass erwähnten Kosten (Anwesenheitsgelder, Fahrtgelder etc.) gehen nicht zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018  liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4122-9, L4122-17, L4123-1, L4124-1, L4125-5, L4132-1, L4133-1 und 2, L4135-1 bis 4 und L4143-3 Zusammenarbeitsabkommen vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 1 bis 3, 16 §2 Absatz 2, 25 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und 38