Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Sektorenräte zu verwenden sind

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Sektorenräte zu verwenden sind.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

Im Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Festlegung der Muster für die Formulare und Berichte, die im Rahmen der Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Sektorenräte zu verwenden sind, werden die Bestimmungen, welche die Kontrolle der politischen Parteien oder die Kontrolle der Listen und Kandidaten bei den Provinzialratswahlen betreffen, gestrichen. Des Weiteren wurde in den Anlagen des Erlasses die regionale Kontrollkommission durch den Kontrollausschuss für die Wahlausgaben ersetzt, welcher für die Kontrolle der Listen und Kandidaten, die ausschließlich bei den Gemeinderatswahlen auf dem deutschen Sprachgebiet antreten, zuständig ist.

In der Anlage des Erlasses werden folgende Muster festgelegt:

Muster 1. Erklärung der von einem Kandidaten / einer Kandidatin bei den Wahlen zur Erneuerung der Gemeinderäte gemachten Wahlausgaben

 Muster 2. Erklärung über den Ursprung der Geldmittel, die die Kandidaten im Hinblick auf die Erneuerung der Gemeinderäte für Wahlwerbung benutzen (der Erklärung in Bezug auf die Ausgaben beizufügen)

Muster 3. Erklärung der Wahlausgaben, die durch eine Liste gemacht wurden, die bei den Wahlen für die Erneuerung der Gemeinderäte antritt

Muster 4. Erklärung über den Ursprung der Geldmittel für die Wahlausgaben, die die Listen im Hinblick auf die Erneuerung der Gemeinderäte für Wahlwerbung gemacht haben (der Erklärung in Bezug auf die Ausgaben beizufügen)

Muster 5. Aufstellung zur Registrierung der Identität der natürlichen Personen, die Spenden von 125 Euro und mehr zugunsten von politischen Parteien und ihren Komponenten, Listen, Kandidaten und Inhabern politischer Mandate machen

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018  liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018  liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4131-4