Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 über die Wahlvorschläge bei den Gemeinde- und Provinzialratswahlen, die Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände und zur Festlegung der Muster der Zähltabellen, der Tabellen mit den Ergebnissen der Stimmenauszählungen und der Listenverbindungstabellen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 über die Wahlvorschläge bei den Gemeinde- und Provinzialratswahlen, die Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände und zur Festlegung der Muster der Zähltabellen, der Tabellen mit den Ergebnissen der Stimmenauszählungen und der Listenverbindungstabellen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

Im Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 über die Wahlvorschläge bei den Gemeinde- und Provinzialratswahlen, die Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände und zur Festlegung der Muster der Zähltabellen, der Tabellen mit den Ergebnissen der Stimmenauszählungen und der Listenverbindungstabellen wurden die Bestimmungen, welche ausschließlich die Provinzialratswahlen betreffen, gestrichen.

In den Anlagen des Erlasses werden die bisherigen Anhänge 1 und 2 durch folgende Muster ersetzt:

Muster 1. Von Wählern gemachter Wahlvorschlag

Muster 2. Von ausscheidenden Ratsmitgliedern gemachter Wahlvorschlag

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018  liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4125-1 §5, L4125-1 bis 15, L4142-3 und L4142-4