Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung der allgemeinen Zulassungsbedingungen für elektronische Wahlsysteme mit Papierbescheinigung im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung der allgemeinen Zulassungsbedingungen für elektronische Wahlsysteme mit Papierbescheinigung im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

In Ausführung des Zusammenarbeitsabkommens vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet (hiernach Zusammenarbeitsabkommen genannt), welches am 23. Oktober 2017 per Dekret gebilligt wurde, werden verschiedene der im Kodex vorgesehenen Regierungsermächtigungen gemeinsam von der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeführt.

Der Erlass der Regierung zur Festlegung der allgemeinen Zulassungsbedingungen für elektronische Wahlsysteme mit Papierbescheinigung im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet stellt die Grundlage dar, auf der das Gutachten einer von der Wallonischen Regierung und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassenen Prüfstelle gemäß Artikel 11 §2 Absatz 3 des Zusammenarbeitsabkommens durchgeführt wird.  Der Erlass ist nahezu gleichlautend mit dem Königlichen Erlass vom 21. März 2014 zur Festlegung der allgemeinen Zulassungsbedingungen für elektronische Wahlsysteme mit Papierbescheinigung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018  liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 13. Juli 2017 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 1 und 11 §2

Absatz 3