Sitzung vom 1. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Beschwerdekommission bei Gemeinderatswahlen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Beschwerdekommission bei Gemeinderatswahlen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus, ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen der Organisation von Wahlen sieht der vierte Teil des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung (hiernach Kodex genannt) die Verabschiedung verschiedener Erlasse vor. Diese Erlasse dienen sowohl zur Festlegung der Vielzahl an Formularen, welche für die Wähler, die Kandidaten und die Wahloperatoren bestimmt sind, als auch zur Festlegung verschiedener Modalitäten hinsichtlich der konkreten Durchführung der Wahlen sowie der verwendeten Wahlsysteme und –programme. 

Durch den Erlass der Regierung über die Beschwerdekommission bei Gemeinderatswahlen wird bestimmt, dass dieses Gremium seinen Sitz im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1 in 4700 Eupen, hat. Die Beschwerdekommission dient als Verwaltungsgerichtsbarkeit für Beschwerdeverfahren im Rahmen der Gültigkeitserklärung der Gemeinderatswahlen. Im vorliegenden Erlass wird festlegt, welche Untersuchungsmaßnahmen diese ergreifen kann. Ferner werden die Modalitäten für Zwischenstreite festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Artikel 4 des Erlasses haben die Mitglieder der Beschwerdekommission Anrecht auf Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen, welche entsprechend den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft berechnet werden. Somit können die Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft derzeit noch nicht genau geschätzt werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Februar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018 liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 23. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L4146-9 Absatz 2

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7