Sitzung vom 1. März 2018

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2018 - 2023 für den Hof Peters, VoG Nieder-Emmels, Poststraße 6 in 4780 St. Vith

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG Hof Peters, Poststraße 6 in Nieder-Emmels – 4780 St. Vith für die Jahre 2018 bis 2023 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugs-fähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanzminister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschafts-regierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG richtet sich die Dienstleistung des Hofes prioritär an Personen mit Beeinträchtigung, womit von der Tätigkeit her die Bedingung zur Anerkennung erfüllt ist.

Der Hof Peters, VoG beantragte durch Schreiben vom 30.08.2017 beim Finanzminis-terium eine Anerkennung der Spendenabzugsfähigkeit gemäß Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e,  des Einkommensteuergesetzbuches für den Zeitraum 2018 - 2023.

Der Sozialbetreib ‚Hof Peters‘ verfolgt als erstes Ziel die Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar sind. Der Betrieb bietet eine pädagogische Unterstützung für Menschen, die eine körperliche, mentale oder/und eine soziale Beeinträchtigung haben.

Die Arbeit des Hofes basiert auf zwei Eckpfeilern:

Das ‚Grüne Team‘ ist eine Equipe von 8 Personen, von denen 5 Menschen ein Handicap haben. Dieser Dienst wird von einem qualifizierten Gärtner geleitet und bietet Unter-haltsarbeiten aller Art im Außenbereich an; Heckenscheren, Rasenmähen, Beschneidung von Bäumen, … Diese Dienstleistung richtet sich an öffentliche Einrichtungen, an Firmen und auch an Privatpersonen.

Das zweite Standbein des Sozialbetriebes ist die ‚Sandwicherie‘. Hier sind 13 Personen beschäftigt, davon 9 Menschen mit einer Beeinträchtigung. Zusätzlich wird das Team regelmäßig durch Praktikanten des ZFP unterstützt. Seit 2012 leitet ein Koch mit Meisterbrief die täglichen Vorbereitungen von Sandwichs, Salaten, Suppen, Desserts und warmen Mahlzeiten, die an Firmen in der Umgebung und an ältere Mitmenschen ausgeliefert werden.

Der Hof Peters unterhält einen Hofladen, in dem donnerstags und freitags nachmittags selbstgemachte Brote, Gebäck, Marmeladen und Säfte zum Verkauf angeboten werden.

Die VoG erhält einen Funktionszuschuss seitens der Dienststelle der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben. Zudem werden dem Sozialbetrieb durch die Regierung  BVA-Zuschüsse gewährt.  Dennoch ist der Hof Peters auf andere Gelder angewiesen, so auch auf Spenden.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 29.08.2017 ist der Antrag formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für weitere 6 Jahre für diese Vereinigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.