Sitzung vom 1. März 2018

Auftragsvergabe zur Entwicklung eines Onlineportals zur Verwaltung der Kinderbetreuung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beendet das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags vom 24. September 2017 „Onlineportal zur Verwaltung der Kinderbetreuung“  auf dem Wege eines direkten Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung.

Die Regierung genehmigt das angepasste Lastenheft zur Entwicklung eines  Onlineportals zur Verwaltung der Kinderbetreuung.

Die Regierung beschließt, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung für eine Auftragsvergabe für die Entwicklung eines Onlineportals zur Verwaltung der Kinderbetreuung einzuleiten.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegender Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach dem Beschluss der Regierung vom 14. September 2017 zur Genehmigung des Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages „Onlinereservierungsportal für die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ erfolgte die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung am 24. September 2017 im belgischen Bulletin der Ausschreibungen. Entsprechende Angebote mussten bis zum 26. Oktober 2017 eingereicht werden. Bis zu diesem Datum wurde jedoch kein Angebot beim Ministerium eingereicht.

Tactics bvba, vertreten durch Herrn Taco Orens, angesiedelt in Kerkstraat 115, 2940 Hoevenen, hatte zuvor  Informationen  eingeholt. Dieser potentielle Anbieter hat bereits ein Onlinereservierungsportal für die Kinderbetreuung der Stadt Leuven und verschiedener anderer flämischer Städte ausgearbeitet. Vertreter des Ministeriums und des Kabinetts haben sich das Portal der Stadt Leuven vor Ort angeschaut und erläutert bekommen. Dieses Portal entspricht  den grundsätzlichen Anforderungen im Lastenheft. Die Gesellschaft hat jedoch davon abgesehen ein Angebot einzureichen, da das Portal in Deutsch entwickelt werden muss. Unter der Bedingung, das Portal auf Niederländisch erarbeiten zu können und die Übersetzung als Kostenpunkt im Angebot aufführen zu können, würden sie ein Angebot einreichen. Aus diesem Grund wurde das Lastenheft in seinem Kapitel 1 - Artikel 5, 9, 10, 11, 12, 15, 18 und Kapitel 2 - Sprachgebrauch entsprechend angepasst.

In Anwendung von Artikel 42 §1 Nummer 1 c) des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge kann ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden, wenn bei einem vorausgegangenen offenen oder eingeschränkten Vergabeverfahren keine oder keine geeigneten Teilnahmeanträge oder Angebote eingereicht wurden. Dies unter der Bedingung, dass die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden. Im vorliegenden Fall ist dies gegeben, da ausschließlich der Sprachengebrauch für die Ausarbeitung des Portals erweitert wird.

Vor der Eröffnung eines neuen Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung muss der Auftraggeber das vorausgehende Verfahren für beendet erklären.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Vorliegender Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge

Dekret vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung