Sitzung vom 1. März 2018

Beschluss der Regierung zur Billigung des Entwurfs der Arbeitsordnung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt in erster Lesung den Entwurf der Arbeitsordnung der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben und beschließt, dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Entwurf der Arbeitsordnung vorzulegen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anwendung des Gesetzes vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeits­ordnungen muss die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben ihre Arbeitsordnung erstellen. Der vorliegende Entwurf fasst die wichtigsten Regeltexte mit Bezug auf das Personal zusammen, indem sie deren Wortlaut teilweise wiederholt, ihn erläutert oder darauf verweist. Erwähnenswert sind u.a. die Arbeitszeitregelung, die Pflichten und Unvereinbarkeiten der Personalmitglieder sowie das Verfahren der schriftlichen Verwarnung von Vertragsbediensteten, Angaben zur Besoldung, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vorschriften im Fall von Krankheit, Unfall und Arbeitsunfall sowie die Bestimmungen über das Wohlbefinden der Arbeit­nehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit sowie zur Vorbeugung von psycho­sozialen Risiken bei der Arbeit und zuletzt allgemeine Verwaltungsauskünfte.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung der Arbeitsordnung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen