Sitzung vom 1. März 2018

Genehmigung eines Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Erstellung einer Diagnose des aktuellen Stands des Bildungssystems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nachdem in den letzten Jahren zahlreiche Reformen, Anpassungen und Neuerungen sowohl struktureller als auch inhaltlicher Art im Unterrichtswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durchgeführt wurden, entschied die Regierung im Rahmen des so genannten 2. Regionalen Entwicklungskonzepts (REK II - „DG – Ostbelgien leben 2025“) ein Zukunftsprojekt mit dem Titel „Lehrer unterstützen“ zu bearbeiten. Ein Bestandteil dieses Projekts war und ist die Modernisierung des Dienstrechts des im Unterrichtswesen tätigen Lehr-, Leitungs- und Unterstützungspersonals („Gutes Personal für gute Schulen“).

Vor diesem Hintergrund wurden diverse technische Themen in Arbeitsgruppen bestehend aus Vertretern der Schulwelt (vornehmlich Schulleiter und Vertreter der mittleren Führungsebene) diskutiert und erarbeitet. Recht schnell stießen die Akteure in den Gesprächsrunden jedoch auf übergeordnete Themen, die den technischen Rahmen des Dienstrechts bei weitem überschreiten.

Die Projektleitung kam zu dem Schluss, dass diese übergeordneten Themen (z.B. Schuljahrestaktung, Unterrichts- und Prüfungszeit, Lehrerarbeitszeit) - insbesondere auch nach den Rückmeldungen von Vertretern der Lehrerschaft aus zwei Open-Space-Veranstaltungen zur Erörterung dieser Themen - nur im Rahmen eines gesamtpädagogischen Rahmens in Angriff genommen werden konnten.

Grund hierfür ist, dass diese und andere Themen, mit denen sich das Unterrichtswesen derzeit beschäftigt (Umsetzung von Rahmenplänen, Neugestaltung der individuellen Förderung, Hochbegabung, Lehrerausbildung, Umgang mit erstankommenden Schülern usw.) in einem hohen Maße ineinander greifen. Infolgedessen kann nur eine strukturierte und koordinierte Vorgehensweise in allen Arbeitsfeldern des gesamten Bildungswesens zum Erfolg führen.

So entstand der Wunsch eine Gesamtvision für das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2030 zu erarbeiten unter Berücksichtigung aller sowohl strukturellen als auch pädagogisch-inhaltlichen Aspekte.

In einer ersten Phase dieses Projekts wird eine umfassende Diagnose des aktuellen Stands des Bildungswesens in der Deutschsprachigen Gemeinschaft benötigt um folgende Fragen zu beantworten:

Vor welchen Herausforderungen steht das Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und mit ihm die Gesellschaft?

Welche Stärken und Schwächen sind derzeit im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erkennen?

Welchen Anforderungen muss ein modernes Bildungswesen in der Deutschsprachigen Auf welchen Wertevorstellungen beruht dieses Bildungswesen?

Welches sind die relevanten Akteure im Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?

Infolgedessen sucht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen dieses Auftrags ein Beratungsunternehmen im Auditbereich, das gemeinsam mit allen Akteuren des Bildungswesens die aktuelle Situation diagnostiziert und Vorschläge für zukünftige Handlungsfelder unterbreitet.

Der Diagnoseprozess soll in höchstem Maße partizipativ gestaltet werden, sodass alle Stakeholder (Schulleiter, Lehrer, Eltern, Schüler, Verwaltung, usw.) von Beginn an einbezogen werden.

Aufgrund der Komplexität des Bildungsbereiches in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der gewünschten hohen Partizipation aller Beteiligten und der damit verbundenen sprachlichen Herausforderungen für das Unternehmen, handelt es sich bei dem vorliegenden Auftrag um einen Dienstleistungsauftrag, der im Verhandlungsverfahren mit europäischer Bekanntmachung im Sinne von Artikel 38 §1 Nummer 1 b) des Gesetzes vom 17. Juni 2016 vergeben wird.

Bei der Auswertung der Angebote wird daher neben anderen Kriterien (Preis, Verfügbarkeit, Angebotspräsentation und Referenzprojekte) ein besonderes Augenmerk auf das vom Bieter zur Betreuung dieses Projekts vorgeschlagene Team sowie auf den vom Bieter vorgeschlagenen Umsetzungsplan gelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Belastung des Haushaltes erfolgt erst nach der Beauftragung und unterliegt einem weiteren Regierungsbeschluss.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen

Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge