Sitzung vom 1. März 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 16. Juli 2015 zur Bestellung der Vertreter des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule und über den Vorschlag der Vertreter für die Bereiche Grundschule, Wirtschaft und Gesundheit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 16. Juli 2015 zur Bestellung der Vertreter des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule und über den Vorschlag der Vertreter für die Bereiche Grundschule, Wirtschaft und Gesundheit.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Verwaltungsrat der autonomen Hochschule setzt sich aus vier Vertretern des Schulträgers des Gemeinschaftsunterrichtswesens, vier Vertretern der Schulträger des freien konfessionellen subventionierten Unterrichtswesens, einem Vertreter aus dem Grundschulbereich, einem Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und einem Vertreter aus dem wirtschaftlichen oder kulturellen Bereich zusammen.

Der Verwaltungsrat verfügt über alle zur Organisation und Verwaltung der Hochschule notwendigen Befugnisse. Diese sind unter anderem die Bezeichnung des Direktors, die definitive Ernennung der Personalmitglieder, die Bezeichnung der zeitweiligen Personalmitglieder, die Verwendung der Finanzmittel (Haushaltsplan), die Vergabe von Arbeits-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen, die Aufstellung eines Inventars aller Immobilien der Hochschule, die Festlegung von baulichen Maßnahmen und Unterhaltsarbeiten, die Festlegung des Bildungsprojektes, die Festlegung der Schul-, Studien- und Prüfungsordnung, die Festlegung des Ausbildungsangebotes, die Festlegung des Forschungsprogramms und die Festlegung der Aufträge an das Personal.

Durch den Erlass vom 16. Juli 2015 wurden die Vertreter des Gemeinschafts-unterrichtswesens im Verwaltungsrat der autonomen Hochschule bestellt.

Durch vorliegenden Erlass wird Herr Prof. Dr. Heinz Bouillon, der bisher als effektives Mitglied bezeichnet war, durch Herrn Prof. Dr. Louis Gerrekens ersetzt. Herr Prof. Dr. Heinz Bouillon wird seinerseits als Ersatzmitglied von Herrn Prof. Dr. Louis Gerrekens bestellt. Er löst damit Herrn Prof. Manfred Peters ab, der bislang als Ersatzmitglied bestellt war.

Ferner wird anstelle von Herrn Marcel Strougmayer, der als Ersatzmitglied von Frau Katharina Charlier bestellt war, Frau Katrin Greven bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
21. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 21. Februar 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule