Sitzung vom 20. März 2018

Einheitliche Prozessabläufe nach INTOSAI Norm bei den Einrichtungen öffentlichen Interesses

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Antwortschreiben in Bezug auf das Rundschreiben vom 5. Mai 2017 an die Direktoren der Einrichtungen öffentlichen Interesses zur Information über den Sachstand zum Aufbau eines internen Kontrollsystems zu Kenntnis.

Die Regierung beauftragt die Direktoren der Einrichtungen öffentlichen Interesses mit der Fertigstellung bis zum Jahresende der jeweiligen Ablaufbeschreibungen zum internen Kontrollsystem nach INTOSAI Norm gemäß Artikel 44 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beauftragt die Prüfungsgesellschaft SPRL BDO Réviseurs d’entreprises  mit der Durchführung der Aufbau- und Risikoprüfung der jeweiligen Prozessbeschreibungen im Rahmen des laufenden Dienstleistungsauftrages auf Basis des Lastenheftes FbFIN.BW/16.294, Punkt 6.3.H und mit der entsprechenden Berichterstattung an die Regierung zum 30. Juni 2019.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der Regierungssitzung vom 4. Mai 2017 wurde der Bericht der Firma ACF Audit Belgium S.A. „Beschreibung der Flowcharts im Rahmen der Erstellung einheitlicher interner Prozessabläufe bei den Einrichtungen öffentlichen Interesses der DG“ genehmigt und in der Folge den Direktoren der Einrichtungen öffentlichen Interesses  mittels Rundschreiben vom 5. Mai 2017 übermittelt.

Aus den Antwortschreiben zu diesem Rundschreiben geht hervor, dass mit der Umsetzung der Vorlagen zur Prozessbeschreibung begonnen wurde. Es scheint angemessen, diese Arbeiten im Laufe des Jahres 2018 zum Abschluss zu bringen mit dem Ziel, die Prozeduren einer Aufbau- und Risikoprüfung spätestens zu Beginn des Jahres 2019 zu unterziehen.

Folgende Abläufe sind dabei  zu berücksichtigen:

  • Jahresabschlüsse und Rechnungslegung
  • Haushaltsplanung
  • Spesenregelung
  • Einkauf
  • Ausgezahlte Zuschüsse
  • Verbuchung und Eintreibung von Forderungen (Einnahmen)
  • Personalkosten

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft