Sitzung vom 20. März 2018

Erlass der Regierung zur ersten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die erste Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2018.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Eine erste Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen um Mittel optimal einsetzen zu können. Das im Rahmen des Ursprungshaushaltes 2018 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -703.000 Euro bleibt durch die erste Neuverteilung unverändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dekret vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2018