Sitzung vom 20. März 2018

Kirchenfabrik St. Josef Eupen – Haus Haasstraße 46 in Eupen : Erneuerung der Heizungsanlage : Dringlichkeitsantrag

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung der Heizungsanlage des Anwesens Haasstraße 46 in Eupen an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Haus Haasstraße 46 gehört der Kirchenfabrik St. Josef Eupen. Die erste und zweite Etage wird als Wohnung vermietet. Im Keller dieses Hauses befindet sich die Hauptgaszufuhr mit Zählern für das Haus Maria-Hilf (Haasstr. 44), Haus 46 und das Pfarrsälchen (Hasstr. 48).

Im Haus Haasstraße 46 in Eupen wurde ein Gasgeruch wahrgenommen. Bei der Überprüfung der Anlage wurde ein Gasverlust festgestellt, zurückzuführen auf eine unzureichende Dichtheit der Innenanlage. Die Gaszufuhr wurde abgestellt und der Gaszähler versiegelt.

Nachdem eine schadhafte Stelle behoben wurde, war weiterhin ein leichter Gasgeruch vorhanden.

Da es sich bei der bestehenden Anlage um „uralte“ Gaskonvektoren handelt, war auch hier eine Erneuerung von Bedarf.

Die Installation einer neuen Heizungsanlage wurde in Auftrag gegeben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 03 – ZW 63.21

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Heizungsanlage beläuft sich auf 5.129,07 €, dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 8.548,44 €.

Die Projektkosten wurden proportional auf den Teil der Anlage berechnet, der nicht als Wohnung vermietet ist.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.