Sitzung vom 20. März 2018

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2018 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss in Höhe von 200.619,- EUR für das Jahr 2018 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2016-2019 abgeschlossen.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

die stationäre Aufnahme junger Erwachsener und Jugendlicher in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;

die Organisation eines Treffpunkts für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende;

die ambulante Betreuung junger Erwachsener und Jugendlicher, die den Anforderungen eigenständigen Lebens noch nicht gewachsen sind aber keine Wohngruppenbetreuung wünschen oder benötigen.

Bezugnehmend auf die Ergebnisse der fachlichen und wirtschaftlichen Evaluation wurde das Dienstleistungsverhältnis zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG OIKOS beendet. Aufgrund dieser Entscheidung mussten die verschiedenen Bereiche der stationären und ambulanten Betreuung neu aufgestellt werden.

Aus diesem Grund stellte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ab dem 1. Januar 2017 eine zusätzliche Vollzeitäquivalenz für die Erweiterung des ambulanten Teams zur Verfügung.

Durch die Erweiterung des ambulanten Teams ist ein früherer Auszug der jungen Erwachsenen möglich. Einige junge Erwachsene sind nicht in eine Wohngemeinschaft integrierbar. Mit dem zusätzlichen Angebot der ambulanten Betreuung können diese jungen Erwachsenen ambulant begleitet werden. Das ambulante Angebot der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ersetzt somit das Angebot der VoG OIKOS für junge Erwachsene.

Im 2. Halbjahr 2016 erfolgte eine Erhöhung der Arbeitsstunden der Geschäftsführerin Nicole Kohnen von 25 Stunden pro Woche auf 30 Stunden pro Woche sowie die Einstellung einer halbzeitigen Sachbearbeiterin.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                    2018

Finanzstelle:                       50.14

Finanzposition:                  33.01

Zuschuss:                          200.619,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2018 beträgt 200.619,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100 % als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 16.718,- EUR für die Monate Januar bis November 2018 und auf 16.721,- EUR für den Monat Dezember 2018.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen.

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.

Geschäftsführungsvertrag 2016-2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.).