Sitzung vom 20. März 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen.

Die Regierung übermittelt den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Unterausschuss für Lokal- und Provinzialbehörden zur Verhandlung.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegendes Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bislang bestand der schriftliche Teil der Sprachenprüfung darin, dass den Kandidaten ein Text vorgelegt wurde, den diese zusammenfassen und kommentieren mussten.

Die Jurymitglieder haben den Wunsch geäußert, die schriftliche Prüfung besser auf die zu prüfenden Kompetenzbereiche (Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben) zuzuschneiden.

Die Jury ist übereingekommen, den schriftlichen Prüfungsteil so zu gestalten, dass jeder der drei Kompetenzbereiche in klar abgetrennten Prüfungsteilen gezielt abgedeckt wird. Beim Zuschnitt der Prüfungsfragen hat man sich von den DELF-Tests inspirieren lassen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
21. Februar 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen