Sitzung vom 20. März 2018

Konvention zwischen der Französischen Botschaft, der „Alliance française Bruxelles-Europe“ und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von DELF- Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Primar- und Sekundarschulwesens im Schuljahr 2017-2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Konvention zwischen der Französischen Botschaft, der „Alliance française Bruxelles-Europe“  und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Durchführung von DELF-Sprachzertifizierungen in den Abschlussklassen des Primar- und Sekundarschulwesens im Schuljahr 2017-2018.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im zweiten Umsetzungsprogramm des Regionalen Entwicklungskonzeptes ist die Verbesserung der Mehrsprachigkeit in Ostbelgien als eigenständiges Projekt aufgeführt. In diesem Rahmen sind Sprachzertifizierungen der Schüler als eine Maßnahme zur Verbesserung der Mehrsprachigkeit geplant.

Mit den angedachten Sprachzertifizierungen würden alle Schüler am Ende des sechsten Primarschuljahres, am Ende des sechsten Sekundarschuljahres und am Ende des dritten Lehrjahres in der mittelständischen Ausbildung getestet und erhalten somit die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Abschlussdiplom ein offizielles Zertifikat in Französisch erste Fremdsprache auf Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen zu erwerben.

Bisher wurde jeweils eine Stichprobe von Schülern zu bestimmten Zeitpunkten in ihrer Schullaufbahn getestet, um Informationen für die Weiterentwicklung des Französischunterrichtes in den Schulen in Ostbelgien zu erhalten und die schon eingeführten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Der weitere Einsatz von standardisierten Testverfahren sichert einerseits die Qualität dieser Zertifikate und der Einsatz von DELF-Tests ermöglicht die Kontinuität der in 2007 begonnen Längsschnittstudie.

Zur Organisation und Finanzierung dieses Vorhabens wurde am 1. Dezember 2017 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an den einzigen Anbieter „Alliance française Bruxelles-Europe“  seitens des Ministers für Bildung und wissenschaftliche Forschung beschlossen.

Die Ausschreibung des besagten  Dienstleistungsauftrags war bereits Gegenstand einer juristischen Begutachtung und eines Gutachtens des Finanzinspektors.

Vorliegende Konvention  auf trilateraler Ebene und ihre Anlage wurde mit den Unterzeichnungspartnern abgestimmt.

Sie schafft den Kooperationsrahmen mit der Französischen Botschaft, in den sich o.e. Dienstleistungsauftrag einbettet.

Tatsächlich muss die Kulturabteilung der Botschaft (SCAC) die Anerkennung der durchzuführenden Testungen durch den Pariser „Centre International d‘Etudes Pédagogiques“ (CIEP) im Ausland gewährleisten.

Die Konvention ergeht somit  auch in Ausführung des Kulturabkommens der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit der Republik Frankreich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen durch die Unterzeichnung der Konvention keine zusätzlichen Ausgaben zum o.e. Dienstleistungsauftrag, der sich auf 133.850 € beläuft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen im kulturellen Bereich vom 5. Dezember 2000 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Arbeitsprogramm vom 2. Mai 2016 für die Jahre 2016,2017 und 2018 auf Grundlage des Zusammenarbeitsabkommens

Auftragsvergabe vom 1. Dezember 2017