Sitzung vom 29. März 2018

Vertretung der Regierung in den Gutachternetzen des Kollegiums der Generalprokuratoren

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Mitglieder in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren als Vertreter der Regierung:

Herr Alfred VELZ, Kabinettschef, Kabinett des Ministerpräsidenten O. PAASCH, in dem Gutachternetz „Kriminalpolitik“

Frau Janina RÖHL, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Politik zugunsten der Opfer“

Frau Janina RÖHL, Referentin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Kriminalität gegen Personen“

Herr Yanaël POMMEE, Referent, Fachbereich Jugendhilfe, und Frau Kathleen FRANZEN, Teamleiterin des Jugendgerichtsdienstes, Fachbereich Jugendhilfe, in dem Gutachternetz „Jugendschutz“

Herr Alexander NELLES, Referent, Fachbereich Justizhaus, in der spezialisierten Arbeitsgruppe „Strafvermittlung“ des Gutachternetzes „Strafverfahren“

Herr Alexander NELLES, Referent, Fachbereich Justizhaus und Frau Diana RAUW, Fachbereichsleiterin, Fachbereich Justizhaus, in dem Gutachternetz „Strafausführung“

Frau Diana RAUW, Fachbereichsleiterin, Fachbereich Justizhaus, Frau Janina RÖHL, Referentin, Fachbereich Justizhaus, und Herr Alexander NELLLES, Referent, Fachbereich Justizhaus, in der Kontaktgruppe „Staatsanwaltschaft/Justizhäuser“.

Der Ministerpräsident ist mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 15. Oktober 2015 bestellte die Regierung Mitglieder in die Gutachternetze des Kollegiums der Generalprokuratoren.

Aufgrund mehrerer Personalwechsel müssen einige Vertreter in den verschiedenen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppen und in der Kontaktgruppe geändert werden.

Die Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft in diesen Gutachternetzen, in der spezialisierten Arbeitsgruppe und in der Kontaktgruppe werden an den Arbeiten teilnehmen, die im Hinblick auf die Ausarbeitung der kriminalpolitischen Richtlinien oder die Ausführung dieser Richtlinien durchgeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 3 des Zusammenarbeitsabkommens vom 7. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen im Bereich der Kriminalpolitik und der Sicherheitspolitik.