Sitzung vom 29. März 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 11 des Ausführungserlasses des Museumsdekretes regelt die Verwendung des Logos für anerkannte Museen und verweist auf den Anhang des Erlasses, wo das Logo abgebildet wird. Der vorliegende Erlass ersetzt diesen Anhang, da in Zukunft ein neues Logo verwendet werden soll.

Das Logo für die anerkannten Museum wurde grafisch nach den CI-Richtlinien der Standortmarke Ostbelgien neu konzipiert.

In seinem Gutachten hat der Staatsrat keinerlei Bemerkungen geäußert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Erlassentwurf ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 63.023/1 vom 19. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes, Artikel 11 Absatz 2

Erlass der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über dieFörderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes