Sitzung vom 29. März 2018

Entwurf eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Aufteilung der Rücklagen der gemäß dem Allgemeinen Familienbeihilfegesetz anerkannten freien Kindergeldkassen zum Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung und der Zahlung des Kindergeldes durch eine Gebietskörperschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt dem Entwurf eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Aufteilung der Rücklagen der gemäß dem AFBG anerkannten freien Kindergeldkassen zum Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung und der Zahlung des Kindergeldes durch eine Gebietskörperschaft zu.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschluss beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die föderalen Familienleistungskassen haben für ihre Tätigkeiten Reserven angelegt. Aufgrund der Übernahme der Zuständigkeit durch die Teilstaaten müssen auch die Reserven auf die Nachfolger der Kassen verteilt werden.

Die Familienleistungskassen sind VoGs. Mit vorliegendem Abkommen wird von der VoG-Gesetzgebung abgewichen.

Diese Abweichung ist aus zwei Gründen gerechtfertigt:

die Rücklagen der föderalen Kassen bestehen zum größten Teil aus Subventionen der öffentlichen Hand (Föderalstaates);

sie gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren und die Investitionsfinanzierung der zukünftigen anerkannten regionalen Kindergeldkassen und damit auch des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die das Kindergeldab 2019 auszahlen.

Diese Abweichung hat zur Folge, dass die Generalversammlung oder der etwaige Konkursverwalter der Kasse zum Zeitpunkt der Auflösung nicht endgültig über die Rücklagen der Kasse bestimmen kann.

Die Reserven werden aufgrund der Anzahl kindergeldberechtigten Kinder pro Gemeinschaft bei jeder Kasse verteilt.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird der zustehende Teil der Reserve der vorherigen föderalen freien Kasse an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen, da das Ministerium Rechtsnachfolger aller föderalen freien Kassen, die zuvor Akten von kindergeldberechtigten Kindern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwalteten, ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Am 31. Dezember 2016 betrugen die gesamten Rücklagen:

Rücklagenfonds der föderalen Kindergeldkassen: 16.697.406,39 Euro;

Verwaltungsrücklage: 79.137.524,76 Euro.

Die Anzahl kindergeldberechtigten Kinder in Belgien belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 2.835.723, wovon 14.707 in der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies entspricht 0,51 % der Kinder.

0,51% der Reserven würden somit aufgrund der Zahlen von Dezember 2016 Einnahmen für die Deutschsprachige Gemeinschaf in Höhe von 488.758 Euro darstellen.

Die effektive Berechnungsgrundlage, der Aufteilung der Rücklagen, wird am letzten Tag des Jahres vor dem Jahr der ersten Übernahme einer Gebietskörperschaft, festgelegt (31/12/2018).

Die materielle Übergabe erfolgt zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme der Kindergeldverwaltung und –Auszahlung der betroffenen Gebietskörperschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 § 1 IV und Artikel 94 § 1bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 4 § 2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.