Sitzung vom 29. März 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angeführt.

Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:

  1. einer gleichen Anzahl Vertreter des Schulträgers und der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen. Es gibt für jede Kategorie ebenso viele Ersatzmitglieder wie effektive Mitglieder;
  2. einem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten;
  3. einem Sekretär und einem beigeordneten Sekretär.

Da die Dauer der Mandate auf fünf Jahre begrenzt ist, wird die Einspruchskammer durch vorliegenden Erlass neu besetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 27. Juni 2005 zur Schaffung einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 4. Mai 2006 über die Einspruchskammer für die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft