Sitzung vom 12. April 2018

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ für den restlichen Förderzeitraum 2018-2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ für den restlichen Förderzeitraum 2018-2019 und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen. 

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Festlegung der Pauschale für das Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ ist auf Grundlage einer Schätzung erfolgt, da das Kulturzentrum 2015 erst seine Aktivitäten aufgenommen hat und somit noch keine Erfahrungswerte zu den Ausgaben vorlagen. Daher ist im Geschäftsführungsvertrag eine Klausel vorgesehen worden, um bei Bedarf eine Anpassung des Budgets vornehmen zu können. So sieht Titel 2.3. vor, dass bis zum 31.03.2016 eine angepasste Finanzprojektion hätte eingereicht werden können, um auf dieser Grundlage eine Anpassung der Pauschale vorzunehmen. Aufgrund verschiedener Verzögerungen hat die Autonome Gemeinderegie erst im November 2017 die unten stehende angepasste Kostenprojektion für die Jahre 2018-2019 eingereicht, auf deren Grundlage die folgende Anpassung der Kostenstellen und somit auch der Pauschale, die 60% dieser annehmbaren Kosten entspricht, vorgenommen wird:

Kostenstellen

Höhe der Ausgaben

Unterhalt und Reparaturen          

70.000,00 EUR

Anschaffung Kleinmaterial            

3.000,00 EUR

Miete Ausrüstung

1.800,00 EUR

Energiekosten                                                   

30.000,00 EUR

Telefon                                                          

2.000,00 EUR

Dienstleistungsvertrag Betreibung des Kulturzentrums

220.000,00 EUR

 Total der Ausgaben                                                                    

326.800,00 EUR

60%ige Pauschale

196.080,00 EUR

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 43.00. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2018 gezahlt und belaufen sich auf 196.080,00 EUR. Die effektiven Zuschüsse für das Jahr 2019 sind unter Vorbehalt der Verabschiedung entsprechender Mittel in den Haushaltsdekreten zu sehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG.

Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der DG