Sitzung vom 12. April 2018

Vorentwurf eines Dekretes zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 29. Dezember 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte und der Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Dekretes zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 29. Dezember 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte und der Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind..

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufwertung der Grenzbeträge der Einkünfte

Am 1. Januar 2018 ist der neue Artikel 212 Absatz 8des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996 zur Ausführung des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung in Kraft getreten. Dieser Absatz sieht eine Aufwertung von 0,8 % des Höchstbetrags der Tagesentschädigungen im Krankenversicherungsbereich vor.

Infolge der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte werden einige Kindergeldempfänger, die einen Sozialzuschlag erhalten, diesen Zuschlag möglicherweise verlieren, da sie den Grenzbetrag überschreiten.

Um zu vermeiden, dass bestimmte Begünstigte den Sozialzuschlag verlieren, nur weil eine Sozialleistungen in einem anderen Bereich erhöht wurde, werden die Grenzbeträge der Einkünfte zum Erhalt des Sozialzuschlags an die Entwicklung der Höchstbeträge der Sozialleistungen im Krankenversicherungsbereich angeglichen. Eine solche Erhöhung des Grenzbetrags wurde auch bei der letzten Erhöhung der Tagesentschädigungen im Krankenversicherungsbereich im Jahr 2015 vorgenommen.

Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind

Seit dem 1. Juli 2017 bietet die föderale Regierung den Lehrlingen und Schülern, die sich in einer dualen Ausbildung befinden, die Möglichkeit, einen Studentenvertrag abzuschließen.

Durch die aktuelle Kindergeldgesetzgebung haben Lehrlinge und Schüler in der dualen Ausbildung nur das Recht, begrenzte Einkünfte zu erhalten. Wenn der Grenzbetrag von 541,09 Euro überschritten werden sollte, verlieren sie ihr Anspruch auf Familienleistungen für die betreffenden Monate. Es werden alle Einkünfte berücksichtigt, auch die Einkünfte aus einem Studentenvertrag.

Vorliegende Bestimmungen sollen es Lehrlingen und Schülern, die eine duale Ausbildung durchlaufen, in gewissen Fällen erlauben, mit einem Studentenvertrag zu arbeiten, ohne ihr Anrecht auf Kindergeld zu verlieren.

Dazu werden die Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für die Monate Juli, August und September nicht für das Erreichen des Grenzbetrages von 541,09 Euro berücksichtigt.

Nimmt der Lehrlingen/Auszubildende seine Lehre/Ausbildung nach den Sommerferien nicht mehr auf, gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall werden Einkünfte aus Studentenverträgen für die Monate Juli, August und September für das Erreichen des Grenzbetrages berücksichtigt.

Diese Maßnahme wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 wirksam. Auf diese Weise tritt gleichzeitig die Maßnahme für Schüler, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind, in Kraft.

Gutachten des Rats für Familienleistungen

Im Anschluss an die erste Lesung wurde das Gutachten des Rats für Familienleistungen, angefragt. Dar Rat hat ein positives Gutachten abgegeben. Antworten auf seine Rückfragen ist der Seite 5 der allgemeinen Begründung des Dekretvorentwurfs zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aufwertung der Grenzbeträge der Einkünfte

Es entstehen keine Mehrkosten, da die Erhöhung der Grenzbeträge mit der Erhöhung der Sozialleistungen im Kranken- und Invalidenbereich einhergeht. Ziel ist, dass niemand das Recht auf den Sozialzuschlag zum Kindergeld verliert.

Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind

Famifed verfügt über keine Angaben, die schätzen lassen, wie viele Kinder in Lehre oder Ausbildung unter Studentenvertrag arbeiten würden und kann deshalb die Mehrkosten nicht schätzen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Rates für Familienleistungen vom 20. März 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektor vom 26. März 2018 liegt vor

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 29. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 5 §1 IV und Artikel 94 §1bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen.

Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.