Sitzung vom 12. April 2018

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) sowie des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzufragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das IAWM und die Direktoren der beiden ZAWM haben die Notwendigkeit der Anpassung des Erlasses der Exekutive vom 19. Dezember 1988 bezüglich der Prüfungen und der Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes festgestellt. Sie geben an, dass die Anforderungen an die duale mittelständische Ausbildung im stetigen Wandel sind und Verwaltungsprozesse sich im Laufe der Zeit optimieren müssen.

Aufgrund der notwendigen Anpassungen wurde der vorliegende Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes verfasst, der den alten Erlass der Exekutive aufhebt.

Der Vorentwurf enthält nun eine chronologische Struktur. Hauptsächlich wurden Begriffe vereinheitlicht und definiert, Fristen angepasst, die freien Schüler sowie externe Prüfungsteilnehmer, die ihre Kompetenzen bescheinigt haben wollen, explizit aufgenommen. Die Rolle des Klassenrates wurde auf allen Ebenen angepasst nicht zuletzt auch in Verbindung mit der Einführung der möglichen zweiten Prüfungssitzung, die C-Prüfung ausgenommen. Ein Nachschreibetermin für verpasste Prüfungstermine und ein Beschwerdeverfahren wurden vorgesehen. Die Prozedur zur Mitteilung der Resultate wurde aktualisiert. Bedingungen für die externen Prüfer hinsichtlich der Vermeidung ihrer Befangenheit eingefügt. Für Prüfungen der fachtheoretischen Kenntnisse, die sich auf einen Beruf beziehen, in dem keine Kurse organisiert werden können, werden von der Prüfungskommission abgenommen. Externe Beobachter werden zur Prüfungskommission zugelassen. Die Bilddokumentation der Abschlussprüfungen der praktischen beruflichen Fähigkeiten am Ende der Lehre oder der Betriebsleiterausbildung ist vorgesehen

Zudem wurde der Vorentwurf in Zuständigkeitsfragen in Einklang mit dem Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen gebracht und vorhandene IAWM-Vorschriften im Text eingepflegt.

Das Inkrafttreten ist am 1. September 2018 vorgesehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei vom
5. April 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Erlass der Exekutive vom 19. Dezember 1988 bezüglich der Prüfungen und der Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes