Sitzung vom 29. März 2018

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes angeführt.

Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:

  1. einer gleichen Anzahl Vertreter der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens, die einerseits direkt durch die Regierung und andererseits auf Vorschlag der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen des Gemeinschaftsunterrichtswesens bezeichnet worden sind. Es gibt für jede dieser beiden Kategorie ebenso viele Ersatzmitglieder wie effektive Mitglieder;

  2. einem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten;

  3. einem Sekretär und einem stellvertretenden Sekretär.

Da die Dauer der Mandate auf fünf Jahre begrenzt ist, wird die Einspruchskammer durch vorliegenden Erlass neu besetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. März 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes

Erlass der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen