Sitzung vom 26. April 2018

Erlass der Regierung zur Einstufung der Gemeinden gemäß Artikel 7 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Einstufung der Gemeinden gemäß Artikel 7 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Beschäftigung, Kultur und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Vorfeld jeder Gemeinderatswahl müssen die Gemeinden auf Grundlage der Bevölkerungszahlen (Stand: 1. Januar des Wahljahres) eingestuft werden. Tatsächlich verändert sich die Anzahl Gemeinderatsmitglieder und Schöffen, je nachdem wie viele Einwohner eine Gemeinde zählt.

Artikel 7 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 – das in diesem Punkt den ehemaligen Artikel L1121-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung unverändert lässt – besagt Folgendes:

„Die Regierung bringt die in den Artikeln 10, 43, 52 und 91 vorgesehene Einstufung der Gemeinden bei jeder vollständigen Erneuerung der Räte mit der Bevölkerungszahl in Einklang. Die zu berücksichtigende Einwohnerzahl ist die Zahl der im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragenen Personen, die am 1. Januar des Jahres der vollständigen Erneuerung der Räte ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde hatten.

Die Regierung veröffentlicht die Bevölkerungszahlen der Gemeinden spätestens zum 1. Mai des Jahres, in dem die vollständige Erneuerung der Räte stattfindet, im Belgischen Staatsblatt.“

Die Bevölkerungszahlen wurden dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 31. Januar 2018 seitens des FÖD Inneres (Nationalregister) mitgeteilt.

Für die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets gilt es festzustellen, dass die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder und Schöffen im Vergleich zu 2012 unverändert geblieben ist:

Gemeinde

Bevölkerungszahl

(1. Januar 2018)

Klasse

Anzahl

Schöffen

Anzahl

Ratsmitglieder

Amel

5.477

5

4

17

Büllingen

5.472

5

4

17

Burg-Reuland

3.951

3

3

13

Bütgenbach

5.604

5

4

17

Eupen

19.499

9

5

25

Kelmis

11.045

7

5

21

Lontzen

5.692

5

4

17

Raeren

10.684

7

5

21

St. Vith

9.678

7

4

21

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gemeindedekret vom 23. April 2018, Artikel 7, 10 und 43