Sitzung vom 26. April 2018

Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Abänderung des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Aufgrund des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 26. Juni 2006 zur Abänderung des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, findet die vom Rat für deutsche Rechtschreibung am 3. Februar 2006 vorgeschlagene Neuregelung der deutschen Rechtschreibung seit dem 1. September 2006 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung.

Neben der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind auch die deutschen Bundesländer, Österreich, die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol Mitglieder des Rates für deutsche Sprache.

Seitdem wird dieses Regelwerk von allen politischen Körperschaften, öffentlichen Diensten und Einrichtungen sowie den öffentlichen Diensten gleichgestellten Diensten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft angewandt. Dasselbe gilt für die Einrichtungen und Vereinigungen, die in irgendeiner Form Zuschüsse seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten.

Aus der durch den Rat für deutsche Sprache durchgeführten und in seinem dritten Bericht über seine Arbeit in der Periode 2011-2016 vorgestellten Schreibgebrauchsbeobachtung geht ein Vorschlag zur Anpassung des zuletzt 2006 überarbeiteten amtlichen Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache hervor.

Konkret werden folgende zwei Regeländerungen vorgeschlagen: Neuformulierung der Regelung über die Schreibung fester Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z.B. der blaue/Blaue Brief (Verwarnungsschreiben), siehe §63 und §64 des amtlichen Regelwerks: Wann schreibt man ein solches Adjektiv groß, wann klein?) sowie die Zulassung des Großbuchstaben <ß> (z.B. in der Namensschreibung auf Ausweisdokumenten, siehe Kapitel A Laut-Buchstaben-Zuordnung, 0 Vorbemerkung, Nummer 1 des amtlichen Regelwerks sowie §25 E3).

Wie aus beiliegendem Gutachten hervorgeht, hatte der Staatsrat nichts gegen den Dekretvorentwurf einzuwenden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 12. Dezember 2017 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2018 liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 26. Januar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Staatsrats liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 26. Juni 2006 zur Abänderung des Dekrets vom 26. Oktober 1998 über die Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung