Sitzung vom 8. Mai 2018

Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an DG-Projekte im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen der Euregio Maas-Rhein

1. Beschlussfassung :

Im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen genehmigt die Regierung für die vorliegenden Projektanträge folgende Beträge:

  • 3-Lands-Women Cup - MF Penarol (500 Euro)

  • Kunstroute Weser-Göhl – Fondation Peter Hodiamont (500 Euro)

  • EUREGIO-& Minigolfentdeckungstour – VoG MGC Kettenis (500 Euro)

  • Tanzende Stadt – Irene K. (500 Euro)

  • Nachtreffen des Netzwerkes von jungen Polizisten – Föderale Polizei Eupen (125 Euro)

Nicht berücksichtigt wurden Anträge, die von der DG über das Kulturförderdekret im Rahmen der Bezuschussung von Kulturveranstaltern oder –produzenten oder im Rahmen eines besonderen Kulturprojekts bezuschusst werden. Nicht berücksichtigt wurden ebenfalls Anträge, die nicht den Kriterien entsprechen.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, die Euregio Maas-Rhein entsprechend zu informieren.

2. Erläuterungen :

Für das Jahr 2018 stehen jeder der fünf Partnerregionen ein Budget von 5.000 Euro für Projekte aus Ihrer Region zur Verfügung.

Ein Zuschuss von maximal 2.500 Euro für kleine grenzüberschreitende Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport, Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Aktivität muss ausführlich beschrieben werden. Allgemeine Begriffe wie „Begegnungsmaßnahme“, „grenzüberschreitende Kontakte“ usw. genügen nicht. 
  • Dem Antrag muss ein Kostenplan beigefügt werden.

Die Beurteilung der Projekte und Veranstaltungen erfolgt auf der Basis folgender

Kriterien:

  • das Projekt soll zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Menschen in der Euregio  Maas-Rhein beitragen;
  • der grenzüberschreitende Charakter soll durch eine nachweisbare Teilnahme von Projektpartnern aus mindestens zwei Partnerregionen zum Ausdruck kommen;
  • in Ausnahmefällen können auch Projekte berücksichtigt werden, die nur durch eine Partnerregion organisiert werden, diese müssen dann aber eine besonders große euregionale Ausstrahlung haben.
  • die Zielgruppe des Projektes soll möglichst breit sein;
  • der Förderanteil kann in keinem Fall höher sein als 50% der Gesamtkosten der Maßnahme.
  • Bei allen Veröffentlichungen, muss die Unterstützung des Projektes durch die EMR deutlich angegeben werden.

Der Vorstand der Euregio Maas-Rhein entscheidet auf Vorschlag der Partnerregionen über die Gewährung und die Höhe eines Zuschusses.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine, da der Zuschuss aus dem Haushalt der Stichting Euregio Maas-Rhein ausgezahlt wird.

Projektname

Zuschuss

3-Lands-Women Cup

500 Euro

Kunstroute Weser-Göhl

500 Euro

EUREGIO-& Minigolfentdeckungstour

500 Euro

Tanzende Stadt

500 Euro

Föderale Polizei Eupen

125 Euro

 

 

1918

0 Euro

Lesung mit Bernd Müllender und Dr. Herbert Ruland

0 Euro

Belgier in Deutschland - ZOG

0 Euro

 

 

Total

2.125 Euro

4. Gutachten :

Die Kriterien wurden vom Fachbereich Außenbeziehungen und europäische Programme überprüft.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft