Sitzung vom 28. Juni 2018

Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. März 2005 zur Festlegung der Arbeitsweise der Sprachenprüfungsausschüsse und der Durchführung der Prüfungen vor diesen Ausschüssen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2  der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegendes Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bislang bestand der schriftliche Teil der Sprachenprüfung darin, dass den Kandidaten ein Text vorgelegt wurde, den diese zusammenfassen und kommentieren mussten.

Die Jurymitglieder haben den Wunsch geäußert, die schriftliche Prüfung besser auf die zu prüfenden Kompetenzbereiche (Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben) zuzuschneiden.

Die Jury ist übereingekommen, den schriftlichen Prüfungsteil so zu gestalten, dass jeder der drei Kompetenzbereiche in klar abgetrennten Prüfungsteilen gezielt abgedeckt wird. Beim Zuschnitt der Prüfungsfragen hat man sich von den DELF-Tests inspirieren lassen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Protokoll der Verhandlungsergebnisse der gemeinsamen Sitzung des Sektorenausschusses XIX und des Ausschusses für Lokal- und Provinzialbehörden Sektion 2 Unterausschuss Deutschsprachige Gemeinschaft vom 15. Mai 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen