Sitzung vom 5. Juli 2018

Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Australien andererseits, geschehen zu Manila am 7. August 2017

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Zustimmung zu dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Australien andererseits, geschehen zu Manila am 7. August 2017.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Australien andererseits, geschehen zu Manila am 7. August 2017, handelt es sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 8. Mai 2015 feststellte.

Die Vollmacht zur Unterzeichnung erteilte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2015. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es der Zustimmung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom

21. Juni 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 27. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 16 §1

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 5 §1