Sitzung vom 5. Juli 2018

Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung eines Fortbildungsmoduls zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Mitarbeitern in Betrieben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Arbeitsvermittlern

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung eines Fortbildungsmoduls zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Mitarbeitern in Betrieben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Arbeitsvermittlern.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus werden mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft fehlt es an Arbeitsplätzen und sozioprofessionellen Integrationsmöglichkeiten für Personen, die einen größeren Abstand zum Arbeitsmarkt aufweisen.

In verschiedenen europäischen Ländern wird im Sinne einer optimierten, individuell und nachhaltig ausgerichteten Arbeitsintegration insbesondere von Personen mit einer Behinderung mit dem Konzept des „Supported Employment“, „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) gearbeitet.

Das Konzept ist ein methodischer Ansatz im Bereich der beruflichen Integration, der auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Arbeitsuchenden ausgerichtet ist. UB zielt auf die bezahlte Arbeit in Betrieben des klassischen Arbeitsmarktes ab.

Themenschwerpunkt des Konzeptes sind u.a. die persönliche Berufs- bzw. Zukunftsplanung, die Erarbeitung eines individuellen Fähigkeitsprofils, die Arbeitsplatzakquise, Qualifizierung Im Unternehmen, Job Coaching sowie die Arbeitsplatzassistenz usw.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben arbeitet seit mehreren Jahren ebenfalls erfolgreich mit diesem Konzept, wenn es darum geht, ihre Kunden langfristig in Arbeit zu vermitteln. Die betroffenen Mitarbeiter der DLS haben entsprechende Weiterbildungslehrgänge durchlaufen.

Seit Längerem und zu verschiedenen Anlässen wird von den unterschiedlichsten Seiten u.a.  von Seiten der Vermittlungsdienste selbst, die Ausweitung dieses Konzeptes auf alle arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden und folgerichtig auf alle Vermittlungsdienste gefordert.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist ebenfalls von der Effizienz des Konzeptes und des Nutzens der Ausweitung auf alle auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Zielgruppen überzeugt.

Mittel- bis langfristig ist daher angedacht – auch vor dem Hintergrund des REK-Projektes „Vermittlung wie aus einer „Hand“ - das Konzept der Unterstützten Beschäftigung flächendeckend in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugunsten von arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden durch die Arbeitsvermittlungsdienste umzusetzen.

Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die verschiedenen Arbeitsvermittler in den verschiedenen Vermittlungsdiensten, sprich des Arbeitsamtes, der ÖSHZ und der DSL (falls hier noch Bedarf bestehen sollte) zu schulen.

Da es sich um eine größere Anzahl potentieller Teilnehmer handelt, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Lehrgang zum Konzept UB in der Deutschsprachigen Gemeinschaft selbst zu organisieren.

Daher ist ein Dienstleistungsauftrag zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Konzept der „Unterstützten Beschäftigung“ zugunsten von Arbeitsvermittlern zu vergeben.

Parallel haben Arbeitgebervertreter anlässlich einer Fachtagung zum Thema „Berufliche Integration als Teil des Kerngeschäftes der ÖSHZ“ vom 17. Oktober 2017 mehr Unterstützung durch die öffentliche Hand im Umgang mit Arbeitnehmern gefordert, die eine gezieltere Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Deutschsprachige Gemeinschaft den hiesigen Arbeitgebern eine spezifische Weiterbildungsmöglichkeit bieten. Es handelt sich um ein Weiterbildungsangebot ebenfalls im Bereich der UB insbesondere für die Mitarbeiter in den Unternehmen, die Mentorenaufgaben oder die Anleitung von neuen Kollegen übernehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung des Lastenheftes hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags zur Durchführung eines Weiterbildungslehrgangs zugunsten von Arbeitsvermittlern  und zur Durchführung eines Weiterbildungsmoduls zugunsten von Mitarbeitern in den Betrieben wird mit Kosten verbunden sein, die zum Teil das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens mit den verschiedenen Bietern sein werden.

Zur Kostenschätzung des Weiterbildungslehrgangs basieren wir uns auf Erfahrungswerte. Diese lassen eine Schätzung von ca. 4.500 € pro Teilnehmer zu. Bei maximal 20 Teilnehmern ist hier mit Kosten von ca. 90.000 € zu rechnen.

Die Durchführung des Weiterbildungslehrgangs wird sich mindestens über einen Zeitraum von 18 Monate erstrecken und wird daher mindestens zwei Haushaltsjahre (2019 und 2020) tangieren.

Zur Kostenschätzung für das einmalige Weiterbildungsmodul gehen wir hier von maximal 2.800 € aus. Dieses Kosten werden frühestens im Haushaltsjahr 2018 anfallen, eher jedoch im Haushaltsjahr 2019.

Insgesamt können Kosten von ca. 95.000 € auf die Deutschsprachige Gemeinschaft zukommen.

Im jeweiligen Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die für den Dienstleistungsauftrag anfallenden Kosten vorgesehen.

Da der Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung vergeben wird, kann sein finanzielles Volumen die Summe von 144.000 Euro (zzgl. MwSt.) nicht überschreiten.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

 

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