Sitzung vom 5. Juli 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - BVA-Antrag der VoG SOS-Hilfe VoG (0985)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG SOS-Hilfe VoG für die Laufzeit vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 zwei vollzeitige BVA-Stellen der Kategorie B.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die SOS- Hilfe plant die Eröffnung einer Fahrrad-Reparatur-Werkstatt in Eupen im 2. Halbjahr 2018. Diese soll für jeden Bürger zugänglich sein.

Es handelt sich um ein Pilotprojekt im Bereich der Sozialwirtschaft und füllt eine Lücke in der Eupener Wirtschaftswelt, in der es keine Reparaturwerkstatt für Fahrräder gibt.

Ferner beabsichtigt der Träger mit diesem Projekt die sozialberufliche Eingliederung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personen.

Zur Durchführung dieses Pilotprojektes beantragt die SOS –Hilfe anderthalb BVA-Vollzeitstellen, die als Handwerker-Fahrradmechaniker eingesetzt werden sollen.

Außerdem beantragt der Projektträger eine halbzeitige BVA-Verwaltungsangestellte, die laut seinen Schätzungen zu 0,25 Vollzeiteinheiten für das „Fahrradprojekt“ und zu  0,25 Vollzeiteinheiten für allgemeine Verwaltungsaufgaben der SOS-Hilfe VoG eingesetzt werden soll.

Es wurde kein Gutachten eines anderen Fachbereichs beantragt, da die beantragten Stellen mehrheitlich für das Pilotprojekt der Soziallwirtschaft eingesetzt werden.

Der Fachbereich Beschäftigung empfiehlt die Genehmigung der beiden BVA-Vollzeitstellen vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018.

Die Befristung auf den 31. Dezember 2018 erklärt sich aus der Tatsache, dass der aktuelle BVA-Erlass zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird. Der Artikel 55 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gewährt den betroffenen Arbeitgebern von BVA die Anzahl genehmigter BVA-Stellen und die Fortzahlung der BVA-Zuschüsse über den 1. Januar 2019 hinaus, falls der Arbeitsantritt vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit maximal 15.210 EUR belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 27. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert.