Sitzung vom 5. Juli 2018

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - BVA-Antrag der VoG Jugendanimationszentrum Pfarrwerke Kelmis VoG (0983)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Jugendanimationszentrum Pfarrwerke Kelmis für die Laufzeit vom 15. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 eine vollzeitige BVA-Stelle der Kategorie B.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Jugendanimationszentrum (JAZ) Pfarrwerke Kelmis hat am 30. Mai 2018 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. Das JAZ beantragt eine vollzeitige BVA-Stelle ab Juli 2018. Die BVA-Kraft soll für die Raumpflege, Unterhaltsarbeiten, Wartung und Reparaturen eingesetzt werden.

Derzeit werden diese Arbeiten teilweise von LBA-Mitarbeitern oder von Gemeindepersonal übernommen. Laut JAZ werden diese Arbeiten aber nicht zufriedenstellend ausgeführt. Das JAZ möchte einen Arbeiter mit Migrationshintergrund als BVA einstellen. Einen Teil seiner Arbeitszeit ist dafür vorgesehen, dass er an Sprachkursen teilnimmt.

Es liegt ein positives Gutachten vom Fachbereich Kultur und Jugend vom 19. Juni 2018 vor. Der Fachbereich schlägt jedoch vor, dass statt eine vollzeitige- eine ¾ Stelle genehmigt werden soll. Durch die Teilnahme an Sprachkursen und sonstigen vorgesehenen Weiterbildungen für den Mitarbeiter schlägt die Beschäftigungs-ministerin trotzdem die Genehmigung einer vollzeitigen BVA-Stelle vor.

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Diese Genehmigung wird für 2018 den OB 30 PR 23 ZW 30.23 mit maximal 12.325 EUR belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 27. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert.