Sitzung vom 5. Juli 2018

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem vorliegenden Erlassvorentwurf wird beabsichtigt, den Artikel 1 Buchstabe C. des Erlasses der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft abzuändern.

Anlass hierfür ist die Schaffung der neuen Dienststelle für selbstbestimmtes Leben durch das Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben als Nachfolgerin der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung.

Es empfiehlt sich daher, den Artikel 1 Buchstabe C. des Erlasses umzuformulieren, um die neue Dienststelle zu berücksichtigen.

Das Gutachten des übergeordneten Konzertierungsausschusses wurde angefragt. In der Sitzung vom 5. Juni 2018 zeigten sich die Vertreter der Gewerkschaften mit dem Erlassentwurf einverstanden und äußerten keine weitere Bemerkungen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des übergeordneten Konzertierungsausschusses von 11. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden;

Königlicher Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden.