Sitzung vom 5. Juli 2018

Erlass zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach Schaffung der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und der damit einhergehenden Erweiterung der Aufgaben um die der Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe sowie die der Mobilitätshilfen ist eine Aktualisierung des Stellenplans erforderlich. Mit dem Erlass zur Festlegung des neuen Stellenplans wird der Erlass der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung aufgehoben.

Insgesamt sieht der Stellenplan der Dienststelle somit 67 Stellen vor. Im Vergleich zum bisherigen Stellenplan werden 29 Stellen zusätzlich geschaffen.

Alle Mitarbeiter mit einem Diplom mit sozialpädagogischer Ausrichtung in der Stufe II+ werden in der Laufbahn des psycho-medizinisch-sozialen Assistenten vorgesehen, da ihre Tätigkeiten unabhängig ihres Diploms vergleichbarer Natur sind. Eine Ausnahme bildet eine im Stellenplan vorgesehene Stelle in der Laufbahn des Sozialarbeiters, da dies die Stelle eines Mitarbeiters ist, der als Sozialarbeiter beamtet ist. Diese Stelle wird gestrichen, sobald der Stelleninhaber einen anderen Dienstgrad einnimmt, den Dienst endgültig verlässt oder in den Ruhestand versetzt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Festlegung des neuen Stellenplans an sich hat keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen erst bei Besetzung der Stellen, der eine Offenerklärung der Stellen vorausgeht.

4. Gutachten:

Der Verwaltungsrat der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2017 dem Vorschlag zur Festlegung des Stellenplans zugestimmt.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 16. Januar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2018 liegt vor.

Das Gutachten des Basiskonzertierungsausschusses vom 26. Juni 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 §1 Absatz 1;