Sitzung vom 5. Juli 2018

PPP-Projekt Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen – Abschluss der Herstellungsphase und Rückgabe der Erfüllungs-Bankbürgschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt nach Umsetzung der Restleistungen aus der Projektänderungsvereinbarung (PÄV) Nr. 200 zum Abschluss der Herstellungsphase zu den PPP-Projektverträgen vom 21. Dezember 2010 die Rückgabe der verbleibenden Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von € 550.000 an den Auftragnehmer,

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft und die PPP Schulen Eupen S.A. haben am 31. Januar 2017 die Projektänderungsvereinbarung (PÄV) Nr. 200 zum Abschluss der Herstellungsphase zu den PPP-Projektverträgen vom 21. Dezember 2010 unterzeichnet.

Die PÄV Nr. 200 zum Abschluss der Herstellungsphase definiert die vom Auftragnehmer im Rahmen der Planung, Finanzierung, Sanierung und teilweisen Neubau der PPP-Schulen zu erbringen Restleistungen.

Mit Erfüllung dieser Restleistungen sind nun alle wechselseitigen vertraglichen

oder gesetzlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Herstellungsphase abgegolten.

Weitergehende Erfüllungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche im

Zusammenhang mit der Herstellungsphase werden vom Auftraggeber nicht mehr geltend gemacht.

Damit einhergehend erfolgt wie vereinbart die Rückgabe der verbleibenden Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von € 550.000 an den Auftragnehmer.

Die Rechte der Deutschsprachige Gemeinschaft im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen und der Betriebsphase bleiben unberührt.

Alle übrigen Regelungen des gesamten Vertragswerks, insbesondere in den beiden Projektverträgen vom 21. Dezember 2010, bleiben unverändert wirksam und anwendbar.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Verträge des PPP-Schulprojektes vom 21. Dezember 2010 sowie zugehörige Projektänderungsvereinbarungen.