Sitzung vom 7. Juni 2018

Abschluss eines Immobilienverkaufs zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinde Raeren betreffend zwei Parzellen gelegen in 4730 Raeren, Bahnhofstraße 70/72 – Gemarkung 1, Flur G, Nr. 15 H 21 und 15 E 12

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die zwei Parzellen katastriert in Raeren – Gemarkung 1, Flur G, Nr. 15 H 21 (Parzelle mit Industriehalle) und 15 E 12 (Parzelle mit historischer Drehscheibe), mit einer Größe von insgesamt 23.275m² (18.363 + 4.912), zum symbolischen Euro an die Gemeinde Raeren zu verkaufen,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, eine entsprechende notarielle Verkaufsurkunde im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Ministerpräsident, Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der mit der Aktiengesellschaft Rail & Traction International abgeschlossene Mietvertrag vom 27. Mai 2010 zur Nutzung der Industriehalle am alten Bahnhof Raeren endet von Rechts wegen am 31. Mai 2019.

Die Industriehalle und die angrenzende historische Drehscheibe sind für die Deutschsprachige Gemeinschaft von geringem Nutzen und bedürfen zudem akuten Maßnahmen zur Instandsetzung. Dem Erwerber gibt der Ankauf die Möglichkeit, das ehemalige Bahnhofsareal, entlang der stark frequentierten RAVeL-Strecke und über das derzeit laufende Neubauprojekt „Café-Pavillon am alten Stellwerk“ hinaus, weiter touristisch aufzuwerten.

Die Halle verfügt weder über einen eigenen Stromanschluss, noch über einen eigenen Wasseranschluss. Die Stromversorgung wird durch ein provisorisches Kabel zum ehemaligen Bahnhofsgelände gewährleistet, das sich noch im Besitz der SNCB befindet und demnächst veräußert werden soll.  Diese provisorische Leitung entspricht nicht den heute geltenden Normen und es bedarf einer dringenden Behebung dieser ungesunden Situation. Der Stromverteiler ORES schätzt die Anbindung über die Straße Langenbend auf +/- 100.000 EUR.  Die Halle verfügt ebenfalls über keinen eigenen Wasseranschluss, sondern lediglich über einen eigenen Brunnen, der aktuell nicht mehr nutzbar ist.

Auch wenn es vor Ort den Anschein hat, dass das Eigentum der Deutschsprachigen Gemeinschaft an einen öffentlichen Weg grenzt, ist dies nicht der Fall. Man muss katastriertes Eigentum der SNCB und von INFRABEL überqueren, um auf das DG-Gelände zu gelangen. Dies bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der Eigentümer.

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass sich das gesamte Areal im Schutzbereich eines geschützten Denkmals befindet und für Veränderungsmaßnahmen unbedingt das Gutachten der Denkmalschutzbehörde eingenommen werden muss.   

Die beiden Parzellen sollen unmittelbar und im vorliegenden Zustand mit allen vorhandenen immobilen und mobilen Gütern an die Gemeinde Raeren übertragen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Erlös wird dem Einnahmenhaushalt gutgeschrieben.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.