Sitzung vom 7. Juni 2018

Abschluss eines Immobilienverkaufs zwischen der Regierung der Deutsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen betreffend die Musikakademie gelegen in Eupen, Bellmerin 37 – Gemarkung 1, Flur I, Nr. 572 Z P0000

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, das Gebäude „Musikakademie – Gemarkung 1, Flur I, Nr. 572 Z P0000, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 7.469 m² zum Preis von 700.000 Euro an die Stadt Eupen zu verkaufen,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, eine entsprechende notarielle Verkaufsurkunde im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Minister für Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Anlässlich des Besuches der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Stadt Eupen, wurde am 24.April 2013 die eventuelle Übernahme der sogenannten „Villa Peters“ durch die Stadt Eupen zur zukünftigen Unterbringung der Musikakademie angesprochen.

Mit Schreiben vom 17.Juli 2013 erklärt die Stadt Eupen ihr prinzipielles Einverständnis zu dieser Übernahme.

Mit Schreiben vom 25. Juni 2015 bestätigt die Stadt Eupen folgende Rahmenbedingungen:

Der Umbau und die Renovierung der Immobilie Bellmerin 37, wird durch die Deutschsprachige Gemeinschaft in Auftrag gegeben.

Die Projektgesamtkosten für den Umbau und die Renovierung der Immobilie Bellmerin 37, wird seitens der Deutschsprachige Gemeinschaft  auf 3.500.000€ beziffert, wobei die Deutschsprachige Gemeinschaft das Projekt zu 80% bezuschusst.

Die Stadt Eupen, als zukünftiger Eigentümer, muss 20% der Kosten tragen (700.000€).

Die Stadt Eupen und die Deutschsprachige Gemeinschaft einigen sich auf ein Nutzungsrecht des hinteren Parkplatzes. (Anlage Planauszug)     

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Erlös wird dem Einnahmenhaushalt gutgeschrieben.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.