Sitzung vom 7. Juni 2018

Konvent der Bürgermeister: Verpflichtungserklärung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Gebietskoordinator

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Anschluss der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Gebietskoordinator an den Konvent der Bürgermeister.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Jahr 2008 rief die Europäische Kommission den Konvent der Bürgermeister ins Leben. Sein Ziel ist es, die lokalen Behörden für eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik zu sensibilisieren und sie bei deren Umsetzung zu unterstützen.

Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie versammelt als „Bewegung von unten“ Gebietskörperschaften unterschiedlichster Größe, die sich freiwillig dazu verpflichten, die Klima- und Energieziele der EU mithilfe eines integrierten Klimaschutzkonzepts umzusetzen.

Regionale und subnationale Behörden übernehmen gemeinsam mit den lokalen Behörden die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen. Die Europäische Kommission betrachtet diese als wichtige Verbündete, um die Unterzeichner des Konvents der Bürgermeister zu unterstützen und den Einfluss des Konvents zu stärken.

In der Funktion eines „Gebietskoordinators des Konvents“ verpflichtet sich die Regierung, den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine strategische Beratung sowie technische Unterstützung zu bieten.

Hierbei befürwortet die Regierung die Vision des Konvents der Bürgermeister, CO2-freie und klimaverträgliche Gebiete zu schaffen, in denen die Bürger Zugang zu sicherer, nachhaltiger und bezahlbarer Energie haben.

Als Gebietskoordinator des Konvents koordiniert die Regierung die Formulierung eines integrierten Energie- und Klimaplans für die Gemeinde- und Gemeinschaftsebene. Dies umfasst die aktive Beteiligung von Interessengruppen mit dem Ziel, effizienter und integrierter handeln zu können.

Im Besonderen verpflichtet sich die Regierung,

  • den Beitritt aller Gemeinden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Konvent der Bürgermeister zu fördern;

  • die beigetretenen Gemeinden koordinierend bei der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung ihrer Maßnahmen für nachhaltige Energie und den Klimaschutz zu unterstützen. Hierzu werden ministeriumsinterne Personalressourcen zur Verfügung gestellt;

  • den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden zu fördern;

  • in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen nationalen oder Gebietskoordinatoren und Unterstützern des Konvents gemeinsame Aktionen und ein koordiniertes Vorgehen zu fördern;

  • sich an den Aktivitäten des Konvents der Bürgermeister zu beteiligen;

  • dem Büro des Konvents der Bürgermeister regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, über die durchgeführten Maßnahmen zur Unterstützung der Unterzeichner Bericht zu erstatten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

 

 

5. Rechtsgrundlage:

 

Keine