Sitzung vom 7. Juni 2018

Verlängerung des Zusammenarbeitsabkommen zum Beschäftigungshaus in Kelmis für das Jahr 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der einjährigen Verlängerung des aktuellen Zusammenarbeits­abkommens 2016-2017 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinde Kelmis, dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Kelmis, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens und der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben zu.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

Die Gemeinde Kelmis verzeichnet die höchste Arbeitslosenrate in Ostbelgien. Um die Arbeitsuchenden der Gemeinde besser begleiten zu können, hat die Regierung zusammen mit der Gemeinde Kelmis, dem Arbeitsamt und dem ÖSHZ Kelmis im Frühjahr 2008 ein Beschäftigungshaus mit dem Namen „Treffpunkt Job Kelmis“ eröffnet.

Das aktuelle Abkommen wird lediglich um ein Jahr, sprich bis Ende 2018, verlängert.

Der Grund: die Gemeinde Kelmis baut gerade ein neues ÖSHZ-Gebäude, in dem neue Räumlichkeiten für den Treffpunkt Job Kelmis vorgesehen sind. Diese werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2018 bezugsfertig sein. Ein neues Abkommens wird erarbeitet, um dieser veränderten Situation gerecht zu werden. Bis dahin jedoch wird der vorliegende Nachtrag zur einjährigen Verlängerung des Abkommens 2016-2017 die Zusammenarbeit in den derzeitig gemieteten Räumen absichern. Diesem Nachtrag haben alle Unterzeichner vorab schriftlich zugestimmt.

Das Abkommen 2016-2017 zum „Treffpunkt Job Kelmis“ verfolgte zwei Ziele:

  1. Erweiterung des Dienstleistungsangeboten für Arbeitsuchende in Kelmis selbst:

    Seit der Gründung des Treffunkt Job Kelmis können Arbeitsuchende direkt in Kelmis Dienstleistungen des Arbeitsamtes nutzen. In 2016 ist der Treffpunkt Job in größere Räumlichkeiten gezogen. Seit dem werden weitere Dienstleistungen angeboten. Punktuell beraten auch die DSL und die WFG ihre Kunden in Kelmis.

  2. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen ÖSHZ, Arbeitsamt und DSL:

    Die Arbeitsvermittler des Arbeitsamtes, des ÖSHZ und der DSL möchten Menschen in passende Beschäftigung und Ausbildung bringen.

    Sie arbeiten jedoch mit unterschiedlichen Systemen, mit jeweils eigenen Grundsätzen, Grundlagen und Instrumenten. Wo ist eine engere Zusammenarbeit der Dienste sinnvoll? Dieser Frage gehen die Vermittler des Pilotprojektes „Vermittlung wie aus einer Hand“ nach. Diese Projekt ist ebenfalls im REK-II verankert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das Arbeitsamt erhält für die Funktionskosten des Beschäftigungshauses einen jährlichen Zuschuss von maximal 12.000 Euro. Die Mittel sind im OP 30 PR 23 ZW 41.41 „Subventionen im Rahmen der Kompetenz Beschäftigung und der Sozialökonomie“ vorgesehen.

Zusätzlich stellt die Deutschsprachige Gemeinschaft dem Treffpunkt Job Kelmis jährlich 1500 Euro für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Die Mittel sind ebenfalls im OP 30 PR 23 ZW 41.41 „Subventionen im Rahmen der Kompetenz Beschäftigung und der Sozialökonomie“ vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Mai 2018 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.