Sitzung vom 7. Juni 2018

Beschluss der Regierung zur Verabschiedung der Charta zur Benutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie als Anlage 11 zur Arbeitsordnung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Charta zur Benutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie im BRF als Anlage 11 zur Arbeitsordnung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 11. Februar 2016 verabschiedete die Regierung die Arbeitsordnung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums mitsamt ihren Anlagen.

Die Arbeitsordnung wurde nunmehr um eine wichtige Anlage ergänzt, und zwar um die Charta der Benutzer der Informations- und Kommunikations­technologie im BRF. Diese Charta dient der Datensicherheit im Sinne der Informationssicherheitspolitik sowie dem Datenschutz im Sinne der allgemeinen Regeln des Datenschutzes gemäß den europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie den hier unten aufgeführten Gesetzen und Erlassen und ist im arbeitsrechtlichen Sinn ein mit Rechten und Pflichten für den Arbeit­nehmer und den Arbeitgeber verbundenes Regelwerk.

Die Charta tritt am Tage der Verabschiedung durch die Regierung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergänzung der Arbeitsordnung um eine zusätzliche Anlage hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Die Stellungnahmen des Direktionsrates des BRF vom 14. März 2018 und 15. Mai 2018, die Stellungnahmen des Verwaltungsrates des BRF vom 27. März 2018 und 29. Mai 2018 sowie die Stellungnahme des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 15. Mai 2018 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage:

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Daten­schutz-Grundverordnung)

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen

Gesetz vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden

Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten

Gesetz vom 11. April 1994 über die Öffentlichkeit der Verwaltung

Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation

Dekret vom 16. Oktober 1995 über die Öffentlichkeit von Verwaltungs­dokumenten

Königlicher Erlass vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Beamten dieser Behörden

Königlicher Erlass vom 13. Februar 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten

Erlass der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Oktober 1992 zur Schaffung der Basiskonzertierungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft